Psychotherapie Praxis Dr. Nicole Altenburg, Immenstaad/Bodensee

Patienteninformation

Um die Lesbarkeit dieser Patienteninformation zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen in der Regel

die männliche Form verwendet. Es sind jedoch jeweils männliche und weibliche Personen gemeint.

Psychotherapie – Verhaltenstherapie

Ziel der Psychotherapie ist, psychische Krankheiten und Störungen zu heilen, Leiden zu lindern und die Gesundheit zu fördern oder zu erhalten. Sie kann helfen, eigene Probleme und sich selbst besser zu verstehen, Verhalten zu verändern, Probleme zu lösen und Stress abzubauen, Gefühle wahrzunehmen und Selbstbewusstsein aufzubauen, neue Sichtweisen zu erhalten und negative Erlebnisse zu verarbeiten, Entscheidungen zu treffen, eigene Kräfte optimal zu nutzen und noch vieles mehr.

 

 

Sie hat jedoch auch – wie jede Behandlung – Nebenwirkungen. Beispielsweise müssen Sie motiviert sein, um an sich arbeiten zu können. Die Therapie kann durchaus anstrengend und belastend sein, wenn etwa schmerzhafte seelische Prozesse ausgelöst werden. Zeitweilig können sich die Beschwerden auch verschlechtern, weil Sie sich stärker mit ihnen befassen. Sie werden sich zudem als Person verändern,  z. B. auch einmal Nein sagen. Ihr Umfeld ist daran jedoch nicht gewöhnt und kann sich auch verändern – z. B. Lösungen von Freundschaften, Trennungen. Bitte sprechen Sie daher mit Ihren Angehörigen über solche Wirkungen. Bestimmte Ziele wie Verbeamtungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen können erschwert oder unmöglich werden. Sollten Sie daher Bedenken, Sorgen oder Ängste bzgl. einer Psychotherapie haben, sprechen Sie mich bitte unbedingt an.

 

 

Um Sie davor zu schützen, möchte ich Sie ausführlich darüber aufklären und Sie auf die besondere Beziehung zwischen Ihnen als Patient und mir als Psychotherapeutin hinweisen. Denn wenn es eine sympathische und offen-vertrauensvolle Verbindung zwischen uns gibt, steht einer erfolgreichen Therapie nur noch sehr wenig im Wege. Ob es eine Passung gibt, entscheiden wir gemeinsam nach dem Erstgespräch bzw. im Laufe der ersten probatorischen Sitzungen, die – wie der Name schon sagt – „zur Probe“ sind.

 

 

Außerdem ist eine gute Motivation zur Therapie, zur Veränderung und zur Mitarbeit entscheidend. Prüfen Sie daher bitte vor Therapiebeginn, ob Sie in Ihrer momentanen Lebensphase und in den kommenden ein bis zwei Jahren die meist wöchentlichen Sitzungen verlässlich wahrnehmen können und wollen. Hinzu kommen unter Umständen auch Übungen (z. B. Fragebögen und Protokolle), die den therapeutischen Prozess vor allem zwischen den Sitzungen enorm vorantreiben und unterstützen, so dass Sie möglichst bald Besserung erfahren bis hin zur Lösung von Problemen und Beschwerdefreiheit. Das heißt also, Therapie findet (vor allem) auch zwischen den Sitzungen statt.

 

 

Auf jeden Fall finde ich es sehr mutig, dass Sie sich für eine Psychotherapie entschieden haben, denn auch heute noch ist es nicht selbstverständlich, sich diese Unterstützung zu holen.

 

 

Die Krankenkassen erstatten dabei in Deutschland die Kosten für folgende drei wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Verfahren: psychoanalytische Psychotherapie (maximal 300 Sitzungen), tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (maximal 100 Sitzungen) und Verhaltenstherapie (maximal 80 Sitzungen).

 

 

Bei der Verhaltenstherapie liegt der Schwerpunkt im „Hier und Jetzt“, während bei den beiden anderen Verfahren im Mittelpunkt eher frühere Konflikte und Störungen (z. B. aus der Kindheit) stehen. Nichtsdestotrotz bezieht auch die Verhaltenstherapie die Biografie und Geschichte des Patienten mit ein und die beiden anderen Verfahren fokussieren ebenso auf aktuelle Problematiken.

 

 

In meiner Arbeit setze ich – ebenso wie andere Verhaltenstherapeuten – als Kerninstrument die Verhaltensanalyse ein. Es kommen jedoch zahlreiche weitere Therapiemethoden integrativ dazu, so dass für jeden Patienten individuell ein Behandlungsplan zusammengestellt wird.

 

 

So arbeite ich beispielsweise gern mit Elementen aus anderen spezifischen Therapieformen wie der Dialektisch-Behavioralen Therapie (DBT), der Akzeptanz-Commitment-Therapie (ACT), der emotionsfokussierten Therapie (EFT), der Hypnotherapie oder der Traumatherapie (CTT), um die Verhaltenstherapie zu ergänzen. Manchmal ist auch eine Kooperation mit Ihrem behandelnden Arzt für die Therapie sehr sinnvoll, jedoch nicht unbedingt zwingend.

 

 

Alle Informationen, die ich als Therapeutin von Ihnen erhalte, sind vertraulich und über den Datenschutz sowie die psychotherapeutische Schweigepflicht geschützt. Eine Entbindung von der Schweigepflicht ist daher notwendig, wenn Sie oder ich eine entsprechende Kooperation – z. B. mit Ihrem Hausarzt – wünschen.

 

 

Alle Ihre Daten, die von der ersten Kontaktaufnahme an über Ihre gesamte Therapie hinweg in der Praxis erfasst werden, werden 10 Jahre lang verwahrt und dabei in Papierform in Ihrer Akte und dem Psychotherapeuten-Kalender sowie digital auf dem Praxis-Computer und -Laptop und u. U. auf dem Praxis-Mobiltelefon gespeichert. Die Daten werden im Rahmen Ihrer Behandlung verarbeitet und sind für eine qualitativ hochwertige Therapie notwendig, wofür sie genutzt werden (evtl. auch anonymisiert im Rahmen von Inter-/Supervision, Weiterbildung oder Modell-Lernen). Nach Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Frist werden Ihre Daten gelöscht.

 

 

In der Praxis werden dabei die Grundsätze der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO vom 25.05.2018) umgesetzt. Für weitere Informationen und den internen Datenschutzplan wenden Sie sich bitte gern an mich.

 

 

Im Rahmen der Psychotherapie gelten, wie bereits beschrieben, die therapeutische Schweigepflicht und der Datenschutz. Nichtsdestotrotz werden Kommunikationswege benötigt, um zum Beispiel bzw. vor allem Terminabsprachen zu ermöglichen. Dabei sollten Sie beachten, dass die Kommunikation über das Internet oder Handy nur einen eingeschränkten Datenschutz bietet und daher sensible persönliche Daten nicht über diese Medien versandt werden soll(t)en. Anfragen, Nachrichten und Informations-Sendungen per E-Mail, SMS etc. sind also prinzipiell nicht sicher.

 

 

Im Folgenden finden Sie nun die Modalitäten für die Therapie und die Abrechnungsverfahren für die jeweiligen Versicherungsformen:

Selbstzahler

Es ist durchaus möglich, z. B. aus persönlichen Gründen, die Therapie selbst zu zahlen. Ihre Krankenkasse wird dann nicht informiert. Für einen solchen Fall schließen wir am Anfang der Therapie den Behandlungsvertrag ab, welcher die Rahmenbedingungen sowie das psychotherapeutische Honorar festlegen. Bei Selbstzahlern richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), welches auch privat versicherten Patienten in Rechnung gestellt wird (derzeit 131,10 € pro Sitzung + einige weitere Verwaltungsgebühren – Stand 2023). Die Gebührenordnung für Psychotherapeuten mit allen Details finden Sie im Internet oder Sie fragen bei mir nach.

 

(Paar-)Beratung bzw. Coaching

Für Beratungen, beispielsweise psychologische Einzel- oder Paarberatungen, gelten die gleichen Bedingungen wie für Selbstzahler. Entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechne ich Ihnen privat pro Sitzung 131,10 € – auch wenn Sie als Paar, Triade oder Kleingruppe kommen. In seltenen Fällen erhöhen sich hier die Kosten bei einem "erhöhten Aufwand". Hinzu kommen einige Verwaltungsgebühren. Bitte beachten Sie, dass Beratungen generell keine Kassenleistungen sind und daher immer privat finanziert werden müssen.

Private Krankenversicherung, Beihilfe, Heilfürsorge etc.

Wenn Sie privat, über die Beihilfe, die Heilfürsorge o. ä. versichert sind, werden in der Regel auch Kosten für Psychotherapie durch die Versicherung übernommen. Lediglich dann, wenn in Ihrem Vertrag mit der Krankenkasse die Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen ausgeschlossen wurde, übernimmt ihre Kasse die Kosten nicht. Diese Ausnahme können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen bzw. bei Ihrem Ansprechpartner Ihrer Krankenkasse erfragen. Zu beachten sind noch einige Besonderheiten bestimmter Versicherungsverträge, z. B. können unter Umständen nur die Kosten für eine begrenzte Anzahl Sitzungen pro Jahr oder nur ein bestimmter prozentualer Anteil der Kosten von Ihrer Kasse erstattet werden (siehe Versicherungsvertrag).

 

 

Zudem kann die Versicherung einen ärztlichen Psychotherapeuten als Behandler verlangen. Daher sollten Sie dies vor Behandlungsbeginn prüfen. Eine Checkliste zur Feststellung der Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie gern von mir erhalten.

 

 

Sollte Ihre Krankenkasse fragen: Ich bin Verhaltenstherapeutin für Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit Approbation. Ich bin im Arztregister eingetragen, nehme an der vertragsärztlichen Versorgung teil (KV-Sitz) und verfüge über die notwendigen Qualifikationen (Diplom-Studium Psychologie, Ausbildung zur Verhaltenstherapeutin, Promotion, diverse Weiterbildungen).

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Sie können bei mir in der Regel „nur“ einen Wartelisten-Platz erhalten, da es leider – wie bei anderen Therapeuten auch – zu wenige freie Behandlungsplätze gibt. Wenn Sie jedoch motiviert sind und dranbleiben, kann es sein, dass Sie schnell(er) „reinrutschen“ oder die Warteliste so kurz ist, dass Sie gleich einen Therapieplatz erhalten. Dann rechne ich Ihre Therapie im Rahmen der regulären Versorgung über die gesetzlichen Krankenkassen ab. Sie müssen nichts weiter mitbringen außer Ihrer Versichertenkarte. Eine Überweisung von Ihrem Arzt ist nicht zwingend notwendig, jedoch manchmal ganz hilfreich.

 

Der Ablauf ist dann meist wie folgt:

0.     Sie haben sich über meine Homepage angemeldet oder mich in meiner Telefon-Sprechzeit erreicht (und einen Wartelistenplatz erhalten).

 

1.     Ich lade Sie ein in die therapeutische Sprechstunde, was bis zu 6x für 25 Minuten möglich ist, für Kinder/Jugendliche und deren Eltern sogar 10x für 25 Minuten.

        Dort können wir bereits entscheiden, ob wir die Therapie gemeinsam angehen möchten und können oder nicht. Eventuell verweise ich Sie dort auch in eine

        geeignetere Behandlungsform, z. B. Klinik, Rehabilitation, Psychiater, Beratungsstelle, Selbsthilfe etc. oder es stellt sich kein weiterer Bedarf heraus.

 

2.     Sollte Ihre Erkrankung keinen Aufschub erlauben, so beginnen wir sofort mit der Akutbehandlung (bis zu 24x für 25 Minuten) bzw. ich verweise Sie in eine solche,

        wenn ich selbst keinen freien Therapieplatz habe.

 

3.     Nach einer evtl. weiteren Wartezeit vereinbaren wir dann gemeinsam einen Termin, sobald ein Therapie-Platz frei geworden ist.

 

4.     Im Erstgespräch der Probatorik (siehe oben) lernen wir uns genauer kennen, um beide noch einmal zu entscheiden, ob wir miteinander arbeiten möchten und können.

        Dabei möchte ich vor allem detaillierter wissen, warum (Beschwerden, Probleme) und mit welchen Zielen Sie zur Psychotherapie kommen wollen.

        Anschließend klären wir noch Ihre Fragen und das weitere Verfahren.

        Die Probatorik erstreckt sich über 2 bis maximal 4 Sitzungen à 50 Minuten, für Kinder/Jugendliche und deren Eltern bis zu 6 Sitzungen.

 

5.     Wenn wir gemeinsam in/nach diesen Gesprächen entscheiden, miteinander arbeiten zu wollen, dann beantragen wir die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse/

        -versicherung über die notwendigen Formulare.

        Dies kann dann eine Kurzzeit- (insgesamt 12+12 Sitzungen à 50 Minuten) oder Langzeittherapie (insgesamt 60 Sitzungen à 50 Minuten) werden.

        Dazu müssen Sie noch einmal einen Termin bei Ihrem Arzt wahrnehmen, für welchen ich Ihnen den Konsiliarbericht mitgebe.

 

6.     Die Genehmigung sollte dann innerhalb von drei Wochen vorliegen. Unter Umständen ist noch ein Gutachten (z. B. bei einer Langzeittherapie) notwendig.

        Dazu bekommen Sie von mir spezifische Fragebögen.

 

7.     Sobald uns die Psychotherapie-Genehmigung Ihrer Krankenkasse/-versicherung vorliegt, starten wir in die konkrete Veränderungsarbeit an Ihren Problemen

        und Beschwerden (Normalfall).

        Im seltenen Fall einer Ablehnung können wir Widerspruch einlegen, der sowohl positiv, jedoch auch negativ beschieden werden kann.

        Eine Verlängerung Ihrer Psychotherapie kann maximal auf 80 Sitzungen à 50 Minuten erfolgen.

 

Lassen Sie sich jedoch von den vielen Details nicht entmutigen! So schwierig ist das Verfahren gar nicht und außerdem werde ich Ihnen bei allen Schritten helfen

und Sie bei der Beantragung tatkräftig unterstützen, z. B. durch die Formulare und Fragebögen, die ich Ihnen zur Verfügung stelle.

Weitere Informationen zur Psychotherapie erhalten Sie außerdem auf den Seiten der Berufsverbände – Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung DPtV,

Bundes Psychotherapeuten Kammer BPtK etc.

Therapieplatzsuche

Sollten Sie keinen freien Therapieplatz (bei mir) bekommen, können Sie noch folgende Alternativen versuchen:

 

·      Suche eines Therapeuten z. B. über die Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und/oder Bayern (Arztsuche), über die Berufsverbände

         (z. B. Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung DPtV, Bundes Psychotherapeuten Kammer BPtK) oder über andere Suchmaschinen/Plattformen

 

·      Suche eines Therapeuten, der im Kostenerstattungsverfahren (Notfallregelung bei Unterversorgung § 13, Abs. 3, SGB V) arbeitet und Ihnen daher vielleicht sofort

         einen Behandlungsplatz zur Verfügung stellen kann

 

·      Anruf beim Therapieplatz-Suchdienst "MedCall" der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 0 18 05 / 6 33 22 55 oder

        bei der Termin-Service-Stelle TSS der KV unter der Telefonnummer 116 117, um aktuell freie Therapiekapazitäten/-termine zu erfragen

 

·      Anruf bei der Terminservicestelle TSS der Kassenärztlichen Vereinigung, welche Ihnen zeitnah ein Gespräch bei einem Psychotherapeuten vermittelt,

        jedoch nicht bei Ihrem Wunschtherapeuten

 

·      Kontaktaufnahme zu einem Ausbildungsinstitut vor Ort, z. B. das Ausbildungszentrum der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie DGVT in Konstanz

 

·      Nutzung von Applikationen/Apps zur Unterstützung bei der Therapieplatzsuche wie Tamly von Ophelia e. V. (www.tamly.de)
 

·      in dringenden Not- oder Krisen-Fällen unbedingt den (Haus-)Arzt oder den Notarzt unter 112 kontaktieren, um eine eventuelle stationäre Aufnahme abzuklären

 

Hilfreich ist es auf jeden Fall, sich bei der Therapeutin bzw. dem Therapeuten seiner Wahl ab und an zu melden, um bestehendes Interesse und Motivation zu signalisieren.

 

Welchen Umfang hat dann die Verhaltenstherapie?

Wir haben nach den Sprechstunden (maximal 3 à 50 Minuten) zunächst das Erstgespräch, was zu den 2 bis 4 probatorischen Sitzungen gehört, bei Kindern/Jugendlichen und deren Eltern maximal sogar 6 probatorische Sitzungen. Innerhalb dieser wird es auch eine Sitzung zur so genannten „biografischen Anamnese“ geben, in der es hauptsächlich um Ihre Vergangenheit geht. Jede Sitzung dauert normalerweise 50 Minuten, so auch die eigentlichen Therapie-Sitzungen. Eine Halbierung der Behandlungszeit auf 25 Minuten ist im Bedarfsfall möglich.

 

Bei mir als Verhaltenstherapeutin kann die Behandlung als "Probetherapie" (Akutbehandlung oder Kurzzeittherapie I mit 12 Sitzungen), Kurzzeittherapie I+II (24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen), evtl. mit Verlängerung auf maximal 80 Sitzungen erfolgen. Wir können die Therapie jedoch auch an jeder Stelle auf Wunsch oder bei Notwendigkeit unterbrechen oder vorzeitig beenden. Für Bezugspersonen (Eltern, Lehrer, Freunde, ...) von Kindern oder Jugendlichen gibt es „Extra-Sitzungen“ und zwar 25 % der Gesamttherapie, also circa jede 4. Sitzung. Einzelne Sitzungen mit Angehörigen sind davon ausgenommen. Sie sind durchaus möglich, bedürfen aber der Notwendigkeit, da die Behandlung regulär als Einzeltherapie durchgeführt wird.

 

Nach der letzten Sitzung einer Psychotherapie gibt es normalerweise eine Wartezeit von zwei Jahren auf eine erneute psychotherapeutische Behandlung unter den gleichen Voraussetzungen (Diagnose und Behandlungsverfahren) – unter anderem deshalb, weil nach Abschluss der Therapie diese meist noch nachwirkt, verarbeitet werden muss und damit sich Veränderungen stabilisieren können. Eine erneute Therapie innerhalb dieser zwei Jahre ist jedoch mit entsprechender Begründung nicht ausgeschlossen, erfordert dann aber ein Gutachten. Unabhängig davon können Sie jedoch die psychotherapeutischen Sprechstunden und Akutbehandlungen wahrnehmen.

 

Wichtig - Honorarausfallvereinbarung

Eine Psychotherapie-Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem, das heißt, der Psychotherapeut - in diesem Fall ich - reserviert im Therapiezeitraum die erforderlichen Therapiestunden. Diese finden zu fest vereinbarten Zeiten statt. Ein ausgefallener und nicht rechtzeitig abgesagter Termin kann vom Therapeuten als Honorarausfall in Rechnung gestellt werden.

Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin (auch Erstgespräch) verhindert sein, bitte ich Sie, mir dies so früh wie möglich mitzuteilen. Bei Absagen später als 24 Stunden vor dem Termin - gleich aus welchen Gründen (auch bei Krankheit) - berechne ich die Sitzung privat (bei gesetzlich Versicherten nach dem aktuellen Stundensatz des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes EBM der Kassenärztlichen Vereinigung und bei privat Versicherten laut Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP), da ich diesen Termin in der Regel so kurzfristig nicht neu besetzen kann. Die Gebühren betragen dann zwischen 50,00 und 110,00 € pro Stunde.

 

Hinweis

Durch die aktuelle Gesetzgebung bin ich leider verpflichtet worden, mich an die Telematik-Infrastruktur anschließen zu lassen.

Sollten Sie eine Telematik-freie Praxis wünschen, so kann ich Sie leider nicht behandeln.

Aus Sicherheitsgründen wird der Eingang der Praxis gemäß Datenschutzgrundverordnung video-überwacht.

 

 

Sollten Sie Fragen hierzu bzw. darüber hinaus haben, setzen Sie sich unbedingt mit mir in Verbindung.

 

Ich freue mich auf Sie und grüße herzlich,

Dr. Dipl.-Psych.

Psychotherapeutische Praxis

Dr. rer. medic. Dipl.-Psych. Nicole Altenburg

 

Diplom-Psychologin

Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)

für Erwachsene, Kinder und Jugendliche

Therapeutin für Psychodiabetologie und Adipositas

Beraterin für Einzelpersonen, Paare und Gruppen

Dozentin, Supervisorin, Autorin

Kassen- und Privatpraxis

Seegaddel 17

88090 Immenstaad

 

Telefon 0 75 45 / 59 90 344

E-Mail: info@psy-altenburg.de

 

LANR 48 99 10168

BSNR 62 69 34700